Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.